Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Grundlagen) (>§ 1381 im Kontext) 1. Grundsätze: Der Zugewinnausgleich kann unbillig sein, soweit dadurch der Ausgleichs-Schuldner unterhaltsbedürftig würde und der andere auf den Zugewinnanteil für seine Versorgung nicht angewiesen ist, BGH DRsp 1994/5664 LS = NJW 1973,749 = FamRZ 1973,254 /2. Wenn die unterhaltsrechtliche Versorgungslage von S durch eine Ausgleichszahlung dauerhaft in Frage gestellt würde, diejenige von G bei Nichtzahlung jedoch nicht, ist § 1381 BGB anwendbar, OLG Schleswig DRsp 1999/1423 LS = NJW-RR 1998,1225. 2. Ist in folgenden Fällen § 1381 BGB gegeben? a. Wenn die Altersvorsorge von S gefährdet würde: Wenn der Zugewinn nach der gemeinsamen Lebensplanung die Versorgung im Alter sichern sollte und S daher keine Versorgungsanwartschaften erworben hat, während G auf den Ausgleich nicht angewiesen ist: Ja, OLG Frankfurt DRsp 1994/9855 = FamRZ 1983,921, BGH DRsp 1994/5664 LS = NJW 1973,749 = FamRZ 1973,254 /2. b. Wenn eine Erbimmobilie von S [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen