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Geringfügigkeitsklausel
Gesetzliche Regelung
Verhältnis von § 18 Abs. 1 und Abs. 2 VersAusglG zueinander
Bei geringfügiger Differenz beiderseitiger Ausgleichswerte gleicher Art (§ 18 Abs. 1 VersAusglG)
Bei kleinen Ausgleichswerten
Verhältnis von § 18 zu § 19 VersAusglG
Geringfügigkeits- und Härteklausel
Verhältnis von § 18 zu § 19 VersAusglG
Verhältnis bei ausländischen Anrechten
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Verhältnis bei Anrechten nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG
Verhältnis bei ausländischen Anrechten
Verhältnis von § 18 zu § 19 VersAusglG