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Geringfügigkeitsklausel
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Geringfügigkeitsklausel
Gesetzliche Regelung
Verhältnis von § 18 Abs. 1 und Abs. 2 VersAusglG zueinander
Bei geringfügiger Differenz beiderseitiger Ausgleichswerte gleicher Art (§ 18 Abs. 1 VersAusglG)
Bei kleinen Ausgleichswerten
Verhältnis von § 18 zu § 19 VersAusglG
Geringfügigkeits- und Härteklausel
Bei kleinen Ausgleichswerten
Durchführung eines Ausgleichs trotz Geringfügigkeit
Benutzung des korrespondierenden Kapitalwerts
Definition des geringen Ausgleichswerts
Amtsermittlungspflicht
Sinn der Regelung
Bei kleinen Ausgleichswerten
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Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven bei der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG
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Sinn der Regelung
Bei kleinen Ausgleichswerten