- 8/4.0 Inhalt: Versorgungsausgleichssachen
- Materielle und formelle Grundlagen des VA
- Alte und neue Rechtslage; Übergangsrecht
- Personaler Anwendungsbereich des VA
- Die auszugleichenden Anrechte
- Ehezeit
- Ehezeitanteilsberechnung/Wertänderungen
- Wertermittlung der Versorgungen
- Korrespondierender Kapitalwert
- Ausgleichsanspruch/-pflicht/-wert
- Auskunftsrechte
- Wertausgleich bei der Scheidung: Interne Teilung
- Untergesetzliche Regelungen der Versorgungsträger zur internen Teilung
- Kosten der (internen) Teilung
- Wertausgleich bei Scheidung: Externe Teilung
- Kapitalwert bei der externen Teilung
- Öffentl.-rechtl. Dienst-/Amtsverhältnisse
- Externe Teilung - Zielversorgungsträgerwahl
- Externe Teilung: Gerichtl. Verf./Umsetzung
- Ausgleichsreife der Anrechte
- Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
- Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
- Ausgleich von Kapitalzahlungen
- Abfindung von Ausgleichsansprüchen
- Hinterbliebenenversorgung
- Ausschluss des VA - Einleitung
- Ausschluss des VA bei kurzer Ehezeit
- Ausschluss des VA wegen Geringfügigkeit
- Ausschluss des VA wegen Unbilligkeit
- Vereinbarungen über den VA - Einleitung
- Vereinbarungen über den VA - Formzwang
- Vereinbarungen zum VA - Gestaltungsmöglichkeiten
- Vereinbarungen zum VA - Inhaltliche Grenzen
- Tod eines Ehegatten
- Anpassung des VA – Einleitung
- Anpassung des VA wegen Unterhalt
- Anpassung wegen Invalidität/bes. Altersgrenze
- Anpassung des VA wegen Todes
- Abänderung des VA - Einleitung
- Abänderung des VA: Verfahren/Rechtsfolgen
- Abänderung des VA: Bes. Fallgestaltungen
- Leistungsverbot für Versorgungsträger; Schutz des Versorgungsträgers
- Gerichtliches Verfahren im Allgemeinen
- Gerichtl. Verf. bei Ausgleich nach Scheidung
- VKH in VA-Sachen
- Steuerrechtliche Fragen
- Corona und VA
Unter Ausschluss des VA sind die Fälle, in denen der Ausgleich von Versorgungsrechten ganz oder teilweise entfällt, zu verstehen. Folgende Möglichkeiten eines Ausschlusses bestehen: vereinbarter Ausschluss, § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG (siehe dazu näher Teil 8/4.31.3); zeitbezogener Ausschluss bei kurzer Ehezeit, § 3 Abs. 3 VersAusglG (siehe dazu näher Teil 8/4.26); wertbezogener Ausschluss bei Geringfügigkeit, § 18 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG (siehe dazu näher Teil 8/4.27); artbezogener Ausschluss bei mangelnder Ausgleichsreife, § 19 VersAusglG (siehe dazu näher Teil 8/4.19); allgemeiner billigkeitsbezogener Ausschluss, § 27 VersAusglG (siehe dazu näher Teil 8/4.28). Ein Ausschluss muss stets von Amts wegen beachtet werden. Es bedarf keines Antrags eines Ehegatten. Dies meint jedoch nicht, dass das Familiengericht ohne konkreten Anlass Ermittlungen anstellen muss. Bedeutung hat dies vor allem für § 27 VersAusglG. Hier müssen konkrete Hinweise auf das Vorliegen [...]
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