Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
2 BvC 8/23
Normen: BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 48
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.