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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.06.2022

13 D 75/18.EK

Normen:
GVG § 198 Abs. 1 S. 1-2
GVG § 198 Abs. 2 S. 1-2

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer der Verfahren VG Gelsenkirchen 17 K 3717/16 und OVG NRW 5 A 2807/19 in Höhe von 1.700 Euro zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens [...]
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