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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.05.2022

L 21 AS 187/22 B

Normen:
SGG § 64 Abs. 1
SGG § 64 Abs. 2 S. 1
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
SGG § 172 Abs. 1
SGG § 173 Abs. 1
ZPO § 122

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 28.11.2021 über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. [...]
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