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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.09.2022

12 Ta 337/22

Normen:
§ 63 Abs. 2 GKG
§ 33 RVG
GKG § 63 Abs. 2
RVG § 33

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01. Juni 2022 – 4 Ca 621/21 – wird als unzulässig verworfen. Der Streitwertbeschluss des Arbeitsrecht Wiesbaden vom 01. Juni [...]
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