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2 BvC 1/22
Normen: BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 96aBVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 96aBVerfGG § 24 S. 2
Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird verworfen.
Der Nichtanerkennungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. März 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.