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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.08.2021

22 Ta 36/21

Normen:
ZPO § 118 Abs. 2 S. 4
ZPO § 118 Abs. 2 S. 4
ArbGG § 11a Abs. 1
GKG § 21 Abs. 1 S. 1

1. Auf die Gehörsrüge des Klägers vom 29. Juli 2021 wird der Beschluss vom 1. Juli 2021 aufgehoben. 2. Vielmehr lautet die Entscheidung nunmehr wie folgt: Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 15. Februar 2021 [...]
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