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KG - Entscheidung vom 31.08.2021

2 Ws 55/21 - 121 AR 109/21

Normen:
StVollzG § 119a Abs. 1 Nr. 1
StVollzG Berlin § 9 Abs. 3 S. 1
StGB § 66c Abs. 1 Nr. 1
StGB § 66c Abs. 2

1. Auf seinen Antrag und seine Kosten wird dem Verurteilten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des [...]
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