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KG - Entscheidung vom 20.07.2020

22 W 8/20

Normen:
FamFG § 59 Abs. 1
FamFG § 359

Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 EUR. I. Der Beteiligte zu 1) ist ein am 8. Mai 1912 errichteter und im Vereinsregister eingetragener Berliner [...]
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