Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

KG - Entscheidung vom 18.02.2020

1 ARs 4/20

Normen:
StGB § 68f Abs. 1 S. 1
StGB § 68f Abs. 2
StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12

1. Mit der Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug tritt kraft Gesetzes Führungsaufsicht ein. Die Dauer der Führungsaufsicht beträgt fünf Jahre. 2. Der Verurteilte untersteht der Führungsaufsichtsstelle bei [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen