Der Antrag wird zurückgewiesen. Für das Verfahren vor dem Senat werden Kosten nicht erhoben. Der Antrag ist zulässig (§§ 23 ff. EGGVG i.V.m. § 6 Abs. 3 BerlHintG), jedoch nicht begründet. Der Bescheid vom 21. Mai 2019 [...]
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