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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.01.2019

14 A 720/16

Normen:
VermKatG NRW § 16 Abs. 2 S. 1
ÖbVIG NRW § 9 Abs. 4 Alt. 2
GebG NRW § 13 Abs. 1
VermKatG NRW § 16 Abs. 2 S. 1
ÖbVIG NRW § 9 Abs. 4 Alt. 2
GebG NRW § 13 Abs. 1
VermKatG NRW § 16 Abs. 2 S. 1
ÖbVIG NRW § 9 Abs. 4 Alt. 2
GebG NRW § 13 Abs. 1
BGB § 436 Abs. 2
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
DÖV 2019, 666

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % [...]
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