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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.10.2019

19 B 1331/19

Normen:
SchulG NRW § 123 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 1626
BGB § 1629

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Vater der Antragstellerin trägt als vollmachtloser Vertreter die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. [...]
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