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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.12.2019

14 Ta 398/19

Normen:
GVG § 17a Abs. 4
GVG § 2 Abs. 1 Nr. 4a

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2019 – 11 Ca 4909/19 – abgeändert: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. Die [...]
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