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BVerfG - Entscheidung vom 25.07.2019

2 BvC 18/19

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2
BVerfGG § 48
BVerfGG § 24 S. 2
BVerfGG § 48
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 25.07.2019 - Aktenzeichen 2 BvC 18/19

DRsp Nr. 2019/14901

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben; Verwerfung eines gegen sämtliche Richter des Senats gerichteten Ablehnungsgesuchs

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen sämtliche Richter des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2;

[Gründe]

Dem Ablehnungsgesuch und der Wahlprüfungsbeschwerde bleiben aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 5. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.