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VGH Bayern - Entscheidung vom 31.07.2017

19 CE 17.1032

Normen:
AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, S. 4
AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2
BeschV § 32 Abs. 2 Nr. 2
AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1 und S. 4
AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2
BeschV § 32 Abs. 2 Nr. 2
AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
AufenthG § 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. I. Der Antragsteller, ein am 10. November 2010 [...]
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