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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.12.2017

11 C 17.2256

Normen:
VwGO § 94
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
VwGO § 94
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Aussetzung ihrer beim Verwaltungsgericht Augsburg anhängigen [...]
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