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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.09.2017

7 B 16.1319

Normen:
BV Art. 111a
BayMG Art. 25
FSS § 26
BV Art. 111a
BayMG Art. 25
FSS § 26
BV Art. 111a
BayMG Art. 25
FSS § 26

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die [...]
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