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VGH Bayern - Entscheidung vom 27.02.2017

20 ZB 16.30599

Normen:
AsylG § 78 Abs. 3
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2
AsylG § 78 Abs. 3
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts [...]
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