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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.07.2017

16a D 15.368

Normen:
BayDG Art. 11, Art. 14
StGB § 340 Abs. 1
BeamtStG § 47 Abs. 1
BayDG Art. 11
StGB § 340 Abs. 1
BeamtStG § 47 Abs. 1
BayDG Art. 14

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. I. Der im Jahr 19 in M ... geborene Beklagte beendete 1980 seine Schullaufbahn mit dem Abitur. Am 1. Oktober 1981 trat er [...]
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