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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.09.2017

20 ZB 17.186

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
VwGO § 124a Abs. 4 S. 1
VwGO § 154 Abs. 2
AO § 169 Abs. 2 S. 1
AO § 170 Abs. 1
KAG Art. 2 Abs. 1
KAG Art. 5 Abs. 1 S. 1
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
VwGO § 124a Abs. 4 S. 1
VwGO § 154 Abs. 2
AO § 169 Abs. 2 S. 1
AO § 170 Abs. 1
KAG Art. 2 Abs. 1
KAG Art. 5 Abs. 1 S. 1
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b)
AO § 169 Abs. 2 S. 1
AO § 170 Abs. 1
KAG Art. 2 Abs. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.480,74 € festgesetzt. Der gemäß § 124 a Abs. [...]
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