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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.05.2017

20 N 14.2305

Normen:
VwGO § 47
TierSG § 66
TierSG § 71
BayHO Art. 108
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
AEUV Art. 107 Abs. 1
BayAGTierNebG Art. 4 Abs. 4
VwGO § 47
TierSG § 66
TierSG § 71
BayHO Art. 108
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
AEUV Art. 107 Abs. 1
BayAGTierNebG Art. 4 Abs. 4
VwGO § 47
TierSG § 66
TierSG § 71
BayHO Art. 108
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
AEUV Art. 107 Abs. 1
BayAGTierNebG Art. 4 Abs. 4

I. Die Satzung über die Beiträge der Bayerischen Tierseuchenkasse für das Jahr 2010 vom 13. Oktober 2009 wird für unwirksam erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. III. Das Urteil ist [...]
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