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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.07.2017

20 ZB 16.1817

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
BayKAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 3b, Nr. 5a, Abs. 3
AO § 120 Abs. 2 Nr. 2
AO § 124 Abs. 2
AO § 222
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
BayKAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) und Nr. 5 Buchst. a)
AO § 120 Abs. 2 Nr. 2
AO § 124 Abs. 2
AO § 222
BayKAG Art. 13 Abs. 3
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 3b) und Nr. 5a)
KAG Art. 13 Abs. 3
KAG Art. 13 Abs. 4
AO § 15
AO § 120 Abs. 2 Nr. 2
AO § 124 Abs. 2
AO § 222

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.650,93 EUR festgesetzt. I. Die [...]
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