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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.05.2017

20 N 15.1693

Normen:
VwGO § 47
TierSG § 71
GG Art. 3 Abs. 1
BayHO Art. 105 Abs. 2
BayHO Art. 108
BayAGTierNebG Art. 4 Abs. 4
VwGO § 47
TierSG § 71
GG Art. 3 Abs. 1
BayHO Art. 105 Abs. 2
BayHO Art. 108
BayAGTierNebG Art. 4 Abs. 4
VwGO § 47
TierSG § 71
GG Art. 3 Abs. 1
BayHO Art. 105 Abs. 2
BayHO Art. 108
BayAGTierNebG Art. 4 Abs. 4

I. Die Satzung über die Beiträge der Bayerischen Tierseuchenkasse für das Jahr 2009 vom 23. Januar 2009 wird für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der [...]
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