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VGH Bayern - Entscheidung vom 23.01.2017

6 CE 16.2406

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
BLV § 50 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
SUrlV § 13 Abs. 1
PostLV § 1 Abs. 1
PostLV Abs. 5
PostLV § 6 Abs. 1
GG Art. 33 Abs. 2
BLV § 50 Abs. 1 S. 1
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
SUrlV § 13 Abs. 1
PostLV § 1 Abs. 1
PostLV § 1 Abs. 5
PostLV § 6 Abs. 1
BLV § 50 Abs. 2
GG Art. 33 Abs. 2
BLV § 50 Abs. 1 S. 1
BLV § 50 Abs. 2
PostLV § 1 Abs. 1
PostLV § 5
PostLV § 6 Abs. 1

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 3. November 2016 - Au 2 E 16.1190 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu [...]
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