Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für die Zeit bis zur Verbindung am 7.4.2016 auf 89.887,50 € (28 K 3143/12) sowie 106.875 € (28 K 4628/15) und für [...]
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