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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 17.03.2017

18 B 267/17

Normen:
GG Art. 11 Abs. 1
AufenthG § 15a
BGB § 1626 Abs. 1 S. 2
BGB § 1631 Abs. 1 S. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 625,-- Euro [...]
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