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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 08.09.2017

18 B 1075/17

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
AsylVfG § 43 Abs. 3
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
AsylVfG § 43 Abs. 3
SGB III § 54a Abs. 1 S. 3
BBiG § 68
BBiG § 70
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
AsylG § 26 Abs. 1
AsylG § 26 Abs. 2
AsylG § 26 Abs. 3
AsylG § 43 Abs. 3
VwGO § 166
ZPO § 114

Der - sinngemäß gestellte - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für [...]
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