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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.09.2017

1 Vollz(Ws) 390/17

Normen:
GVG § 17 Abs. 1 S. 2
StVollzG § 109 Abs. 1
GVG § 17 Abs. 1 S. 2
StVollzG § 109 Abs. 1

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§ 121 Abs. 2 S. 1 StVollzG ) als unzulässig verworfen. Zusatz: Die Rechtsbeschwerde erweist sich als unzulässig, weil - wie bereits die Strafvollstreckungskammer [...]
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