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OLG Hamm - Entscheidung vom 18.12.2017

3 Ws 471/17

Normen:
StGB § 63
StGB § 67d Abs. 6 S. 1, S. 2
StGB § 67e
StGB § 63
StGB § 67d Abs. 6 S. 1-2
StGB § 67e

Die sofortige Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen dass die Überprüfungsfrist gem. § 67e StGB auf neun Monate ab der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer festgesetzt wird. Der Untergebrachte [...]
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