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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.08.2017

3 Ws 336/17

Normen:
StPO § 124 Abs. 2 S. 1
StPO § 124 Abs. 2 S. 1

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. Der Verurteilte befand sich vom 22. September 2016 bis zum 10. November 2016 in Untersuchungshaft [...]
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