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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.02.2017

15 W 482/16

Normen:
BGB § 2202
BGB § 2368
GBO § 35 Abs. 1 S. 2
BGB § 2202
BGB § 2368
GBO § 35 Abs. 1 S. 2

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses die Vorlage eines Zeugnisses im Sinne des § 2368 BGB ist. Die zulässige Beschwerde ist im Ergebnis [...]
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