Der Senat verweist die Beteiligten zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits vor den Güterichter. Die Verweisung beruht auf § 173 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO . Die letztgenannte Vorschrift [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!