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OLG Hamm - Entscheidung vom 09.06.2016

4 RVs 60/16

Normen:
StPO § 345 Abs. 2
StPO § 345 Abs. 2

Die Revision wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO ). Die Revision der Angeklagten war als unzulässig zu verwerfen. Sie hat gegen das angefochtene Urteil [...]
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