BVerfG, Beschluss vom 02.03.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 27/14
DRsp Nr. 2016/5874
Statthaftigkeit des Ablehnungsgesuchs gegen die Mitglieder des Zweiten Senats i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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