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VGH Bayern - Entscheidung vom 13.08.2015

15 C 15.1674

Normen:
§ 52 Abs 1 GKG
§ 63 Abs 3 S 2 GKG
§ 69a GKG
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 3 S. 2
GKG § 66 Abs. 3 S. 3
GKG § 68 Abs. 1 S. 5

In Abänderung des Beschlusses vom 6. Februar 2015 (Az.: 15 B 14.1832) wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf 10.000 € festgesetzt. I. Mit Urteil vom 6. Februar 2015, der Klägerin zugestellt am 20. Februar 2015, [...]
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