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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.01.2015

12 B 1304/14

Fundstellen:
FamRZ 2015, 1145

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig - bis zu einer Beendigung ihrer Leistungspflicht nach § 86c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII , [...]
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