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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.02.2015

20 W 380/13

Normen:
GNotKG § 40, 61
FamFG § 352
GNotKG § 40, 61
FamFG § 352

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller im Beschwerdeverfahren entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten. I. Die ledige Erblasserin hat eine letztwillige Verfügung in Form [...]
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