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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 19.06.2015

5 WF 109/15

Normen:
FamGKG § 50 Abs. 1 S. 1

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 8.100,00 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 59 [...]
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