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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.04.2015

6 UF 310/13

Normen:
SGB VI § 77
SGB VI § 109 Abs. 6
VersAusglG § 27
VersAusglG § 39
VersAusglG § 41 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2015, 1803
NZFam 2015, 724

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.022,64 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, [...]
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