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BVerwG - Entscheidung vom 09.12.2015

5 B 20.15

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 S. 1
WoGG § 5 Abs. 6 S. 1
GG Art. 3
GG Art. 6

BVerwG, Beschluss vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 5 B 20.15

DRsp Nr. 2016/1370

Vereinbarkeit der typisierenden Anknüpfung in § 5 Abs. 6 S. 1 Wohngeldgesetz ( WoGG ) an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern mit grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 und Art. 6 GG

Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 1. Dezember 2014 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Normenkette:

VwGO § 132 Abs. 2 S. 1; WoGG § 5 Abs. 6 S. 1; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ;

Gründe

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, die grundsätzliche Frage zu klären, ob die typisierende Anknüpfung in § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern mit grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 und 6 GG zu vereinbaren ist.

Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 01.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 763/10