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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.08.2014

11 A 1132/13

Normen:
StrWG NRW § 14a Abs. 1
StrWG NRW § 18 Abs. 1
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-3 und Nr. 5

Der Antrag wird angelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 177.500 Euro festgesetzt. Der [...]
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