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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.06.2014

11 U 153/12

Normen:
407a Abs. 3 Satz 2 ZPO
§ 4 JVEG
§ 8a Abs. 4 JVEG

wird die dem Sachverständigen Prof. Dr. N für die Erstattung seines mündlichen Gutachtens im Senatstermin vom 04. April 2014 zu zahlende Entschädigung auf 2.314,55 € festgesetzt. I. Der in Süddeutschland wohnende [...]
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