Die Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse (§ 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 473 StPO ). I. Mit am 05.06.2014 beim Landgericht eingegangenem Antrag vom 23.05.2014 hat der [...]
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