BGH, Beschluss vom 15.04.2014 - Aktenzeichen IX ZR 147/11
DRsp Nr. 2014/7514
Wirksamkeit einer von einem Insolvenzschuldner nach Verfahrenseröffnung vorgenommenen Leistungsbestimmung zugunsten eines Dritten
Eine vom Insolvenzschuldner nach Verfahrenseröffnung vorgenommene Leistungsbestimmung zugunsten eines Dritten ist unwirksam.
Tenor
Der Leitsatz zum Urteil vom 13. März 2014 wird wegen eines Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es statt "OLG Kiel" richtig "OLG Schleswig" heißt.
Vorinstanz: LG Kiel, vom 07.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 308/09
Vorinstanz: OLG Schleswig, vom 09.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 34/10
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