BGH, Beschluss vom 20.05.2014 - Aktenzeichen VII ZR 254/13
Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung zum Versäumnisurteil
Tenor
Zu dem Versäumnisurteil vom 10. April 2014 wird folgende Rechtsbehelfsbelehrung erteilt:
Gegen das hiermit zugestellte Versäumnisurteil des Bundesgerichtshofes kann die säumige Partei binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung beim Bundesgerichtshof E i n s p r u c h einlegen. Der Einspruch muss von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt durch Einreichung einer Einspruchsschrift eingelegt werden.
Die Einspruchsschrift muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtet wird;
2. die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt werde.
Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Von Rechts wegen
Verkündet am: 10. April 2014