BGH, Beschluss vom 04.11.2014 - Aktenzeichen 2 StR 164/14
DRsp Nr. 2014/17163
Berichtigung der Gründe eines Senatsurteils wegen offensichtlichen Schreibversehens
Tenor
Die Gründe des Senatsurteils vom 24. September 2014 werden wegen offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in Randziffer 3 statt "4000 Euro" "8000 Euro" und in Randziffer 4 statt "500 Gramm" "100 Gramm" heißt.
© copyright - Deubner Verlag, Köln