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BGH - Entscheidung vom 04.11.2014

2 StR 164/14

BGH, Beschluss vom 04.11.2014 - Aktenzeichen 2 StR 164/14

DRsp Nr. 2014/17163

Berichtigung der Gründe eines Senatsurteils wegen offensichtlichen Schreibversehens

Tenor

Die Gründe des Senatsurteils vom 24. September 2014 werden wegen offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in Randziffer 3 statt "4000 Euro" "8000 Euro" und in Randziffer 4 statt "500 Gramm" "100 Gramm" heißt.